Buchungsinformationen zu unseren Kursen & Touren

Hier finden Sie übersichtlich zusammengestellt alle Informationen, Erklärungen und Hinweise, die Sie zur Buchung Ihres Kurses oder Ihrer Tour beachten sollten: von den Teilnahmebedingungen und Versicherungsleistungen über Preiserläuterungen bis zu Teilnahmevoraussetzungen.

gehäuft kurzfristige Absagen durch TeilnehmerInnen

In den Vergangenheit hat es immer wieder sehr kurzfristige Absagen von TeilnehmerInnen in Kursen gegeben.  Dies führt dazu, dass Kursplätze frei bleiben müssen, weil selbst Interessierte auf der Warteliste meist nicht von einer auf die nächste Woche Urlaub bekommen. Zudem müssen gebuchte Plätze auf Hütten storniert werden und die Finanzierung der ehrenamtlich durchgeführten Veranstaltung muss durch den Verein und damit durch alle Mitglieder gestemmt werden. Langfristig wird das zur Verteuerung der Kurse und Mitgliederbeiträge führen. Darunter leiden dann vor allem unsere jungen Mitglieder.

 

Deshalb abschließend der Appell an alle Touren- und KursteilnehmerInnen: 

Meldet euch rechtzeitig ab, wenn Ihr nicht teilnehmen könnt, so können noch Nachrücker gefunden werden. Fangt nicht an zu diskutieren, wenn von euch die Stornogebühren verlangt werden. Mit der Anmeldung akzeptiert Ihr die Sektionstourenordnung, in der dies klar geregelt ist.

Unser Kleingedrucktes

Natürlich gelten auch für die Kurse und Touren des Veranstaltungsprogrammes der Sektion Hochsauerland des DAV Teilnahmebedingungen wie zum Beispiel Buchungs- und Zahlungsmodalitäten, Stornoregelungen oder Haftungsausschlüsse.

Bitte lesen und beachten Sie diese Teilnahmebedingungen, die Sie bei der Buchung von Veranstaltungen akzeptieren!

Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Sektion Hochsauerland des Deutschen Alpenverein e. V.

1 Teilnahmeberechtigung 

An Veranstaltungen der Sektion Hochsauerland des Deutschen Alpenvereins e. V. können grundsätzlich sowohl Mitglieder einer Sektion des Deutschen Alpenvereins e. V. als auch Nicht- Mitglieder teilnehmen. 

 

2 Leistungsfähigkeit und Verhalten 

Die persönliche Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Veranstaltungsleiter kann Teilnehmer im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder sie der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund fernbleiben. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). 

Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung der Teilnahmegebühr. Andererseits können Teilnehmer, wenn die persönliche Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass ihr Leistungsanspruch erfüllt wird. Bei Hochtouren, Klettertouren und Skihochtouren sowie bei entsprechenden Kursen nach Unterweisung wird in selbstständigen Seilschaften gegangen. Wenn ein gesundheitliches Problem (z. B. Allergien, Verletzungen, Diabetes, etc.) vorliegt, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, sind Teilnehmer verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn darüber zu informieren. 

 

3 Anmeldung, Datenschutz 

Die Anmeldung erfolgt per Post oder Fax ausschließlich – wenn nicht anders angegeben – auf dem Anmeldeformular beim Leiter der Veranstaltung. Für ausgewählte Veranstaltungen besteht auch die Möglichkeit zur Nutzung des Online-Anmeldesystem im Internet. Bei Online-Anmeldung erfolgt innerhalb von wenigen Minuten eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail. 

Alle persönlichen Daten werden von der Sektion bzw. vom Veranstaltungsleiter ausschließlich für die organisatorische Abwicklung der Veranstaltung genutzt. Um die Kontaktaufnahme untereinander zu ermöglichen (insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften zur privaten Anreise), erklärt sich der Anmelder damit einverstanden, dass Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an alle Teilnehmer der Veranstaltung weitergegeben werden. 

 

4 Bestätigung, Warteliste 

Die Plätze werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Wird die Anmeldung angenommen, erfolgt in der Regel eine Teilnahmebestätigung mit Detailinformationen durch den Veranstaltungsleiter. Im Fall einer Vorbesprechung werden Termin und Ort bekannt gegeben. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist grundsätzlich verbindlich. 

Erfolgt die Anreise auf privater Basis mit dem Pkw, kann die Anmeldung bei Knappheit von Mitfahrgelegenheiten vorgezogen werden, wenn Plätze zur Mitnahme anderer Teilnehmer angeboten werden. 

Im Fall einer Überbuchung werden überzählige Teilnehmer auf einer Warteliste geführt. Die Eintragung in die Warteliste ist zunächst unverbindlich. Wenn ein Platz frei wird, wird dieser nach Erreichbarkeit der Interessenten vergeben. Es ist daher sinnvoll, die Telefonnummer anzugeben, unter der man am besten erreichbar ist. Erst mit der Annahme des Nachrück-Angebots verpflichtet sich der Interessent zur Teilnahme. 

Eine Ausnahme besteht, wenn ein Interessent bei einer Tages- bzw. Wochenendtour aus Mangel an Mitfahrgelegenheiten vorerst auf die Warteliste gesetzt wurden. In diesem Fall kann der Veranstaltungsleiter sofort ohne Rückfrage verbindlich buchen, wenn eine Mitfahrgelegenheit zur Verfügung steht. 

Wir bitten um sofortige Benachrichtigung, wenn kein Interesse mehr an der Veranstaltung besteht. 

 

5 Zahlung der Teilnehmergebühr 

Die Teilnehmergebühr beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Touren- bzw. Kursgebühr und ist nach der Bestätigung sofort in voller Höhe fällig. Näheres teilt der Veranstaltungsleiter mit der Bestätigung mit. 

Dazu kommen je nach Veranstaltung persönliche Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lift, etc., die generell individuell vor Ort zu zahlen sind. Die Teilnahmegebühr ist bei Anmeldung in voller Höhe fällig. Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Übernachtungsgebühren, Bahntickets), die von der Sektion als Sicherungsanzahlung im Voraus an Dritte zu leisten sind, können nur zurückerstattet werden, wenn diese darauf verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig vergeben werden konnte. Falls durch die Abmeldung weitere Kosten entstehen, sind diese vom zurücktretenden Teilnehmer zu ersetzen. 

 

6 Rücktritt 

Ein notwendiger Rücktritt sollte dem Veranstaltungsleiter im eigenen Interesse unverzüglich gemeldet werden. Hierbei entstehen folgende Stornokosten: 

  • Hat der Veranstaltungsleiter die Anmeldung noch nicht bestätigt, entstehen keine Stornokosten.
  • Bei Rücktritt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungspreises, mindestens jedoch 10 €. 
  • Bei einem Rücktritt ab dem 42. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird der volle Veranstaltungspreis berechnet. 
  • Ist eine Veranstaltung voll belegt und kann der Platz, der durch den Rücktritt frei wird, an eine Person von der Warteliste vergeben werden, behält die Sektion 10 € Bearbeitungsgebühr ein. 

Bei Nichtantritt der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. 

 

7 Veranstaltungs-Versicherung 

Für Mitglieder des Deutschen Alpenvereins e. V. besteht automatisch Versicherungsschutz im Rahmen des Alpinen Sicherheits-Service (ASS). 

Für teilnehmende Nicht-Mitglieder besteht KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ

Eine genaue Leistungsbeschreibung der Versicherungsbedingungen mit den versicherten Gründen kann auch bei der Sektion angefordert/eingesehen werden. 

 

8 Absage durch die veranstaltende Sektion 

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters ist die veranstaltende Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen wird die Teilnehmergebühr vollständig erstattet. 

Bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters kann die veranstaltende Sektion einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel des Veranstaltungsleiters oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Zieländerung bei Kursen berechtigen nicht automatisch zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen von Teilnehmergebühren. 

 

9 Abbruch der Veranstaltung 

Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühr. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden. 

 

10 Vorzeitige Abreise/Ausschluss 

Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühr. 

 

11 Haftung und Versicherung 

Veranstaltungen sind nie ohne Risiko (siehe „Erhöhtes Risiko im Gebirge"). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. 

Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die veranstaltende Sektion, den Veranstaltungsleiter oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der Schaden abgedeckt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der veranstaltenden Sektion oder dem Veranstaltungsleiter die Verletzung einer wesentlichen, sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflicht (Kardinalpflicht) vorgeworfen werden kann oder wenn ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der veranstaltenden Sektion oder des Veranstaltungsleiters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der veranstaltenden Sektion oder des Veranstaltungsleiters beruht. 

 

12 Erhöhtes Risiko im Gebirge 

Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z. B. durch Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden, etc. 

Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Wanderleiter oder Fachübungsleiter, in der Regel jedoch keine staatlich geprüften Berg- und Skiführer. 

Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können. 

 

13 Ausrüstung 

Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. 

Hinweis: Viele Grundausrüstungsgegenstände können – solange der Vorrat reicht – beim Ausrüstungswart der Sektion ausleihen. Für Material zur Nutzung während Führungstouren und Kursen fällt in der Regel keine Leihgebühr an. 

Sollte nach einem Rücktritt bereits gebuchte Ausrüstung nicht mehr benötigt, muss diese selbst storniert werden. Es gelten die jeweiligen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen. 

 

14 An- und Abreise 

Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Eine Ausnahme sind Veranstaltungen, bei denen die An- und Abreise im Preis enthalten ist. 

Kostenbeteiligung bei privater Anreise in Fahrgemeinschaften: 

Die Anreise zur Veranstaltung mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt. Die Kosten werden in der Regel nach Absprache unter den Insassen geteilt.

 

Stand: 01.01.2015 

Eine Druckversion der Sektionstourenordnung steht hier zum Download bereit:

Hinweise zur Anmeldung

Online-Anmeldung: Für viele Veranstaltungen steht die Online-Anmeldung über die Homepage der DAV Sektion Hochsauerland zur Verfügung. Sofern diese für die Tour oder den Kurs eingerichtet ist, ist dieser Weg obligatorisch, eine Anmeldung per Mail oder Telefon bei der Touren-/KursleiterIn ist dann nicht möglich. 

Sektions-Mitglieder loggen sich zur Anmeldung mit ihrer Mitgliedsnummer (6-stellig, vom DAV-Ausweis) ein, Nichtmitglieder müssen sich (sofern noch nicht geschehen) zunächst registrieren und können sich dann anmelden.

 

Anmeldung per Mail/Telefon: Bei einigen Veranstaltungen läuft die Anmeldung persönlich über die Touren-/KursleiterIn per Mail oder Telefon. Die Kontaktdaten sind dann mit entsprechendem Verweis zur Anmeldung im Ausschreibungstext angegeben.

 

Angabe von E-Mail-Adresse und Handy-Nr: Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Handy-Nr. an. Wir schicken dann die Buchungsbestätigung und alle weiteren wichtigen Informationen zur Veranstaltung per E-Mail zu. Die Teilnehmerliste wird ausschließlich zur Bildung von Fahrgemeinschaften zugesandt. Die Angabe der Handy-Nr. ist für die Erreichbarkeit und Absprachen vor und während des Kurses unabdingbar.

Achtung: vor Anmeldung einloggen!

 

ACHTUNG:

Aufgrund eines technischen Problems funktioniert derzeit die Veranstaltungsanmeldung nur dann, wenn ihr euch vor Beginn der Anmeldung mit eurer Mitgliednummer eingeloggt habt!

 

Als Nicht-Mitglieder müsst ihr euch vor Beginn der Anmeldung mit euren registrierten Anmeldedaten einloggen.

Wichtige Informationen zu Ihrer Buchung

Zusätzlich zu den ausgewiesenen Preisen sind bei einer Teilnahme an unseren Veranstaltungen folgende Kosten einzuplanen:

  • Übernachtung auf Alpenvereinshütten: Vorrangig werden Zimmerlager reserviert. Sie sollten pro Person und Nacht für Lager bzw. Bett inklusive der obligatorischen Halbpension ca. 45–55 € (Ostalpen) und bis zu 70 € (Westalpen) einplanen. Bitte beachten Sie, dass die Preise je nach Lage der Hütte stark variieren können.
  • Übernachtung in Privatquartieren: Wir geben den ungefähren Preis pro Person und Nacht an, soweit er bei Redaktionsschluss bekannt ist.
  • Das Quartier wird für alle Teilnehmer von der veranstaltenden Sektion gebucht. Die Übernachtung im gebuchten Quartier ist obligatorisch. Aus organisatorischen Gründen kann es in seltenen Fällen zu einer kurzfristigen Quartieränderung kommen, die den Teilnehmern entsprechend kurzfristig mitgeteilt werden kann. Geringe Preisänderungen müssen ggf. in Kauf genommen werden.
  • Essen und Trinken vor Ort: Je nach persönlichem Bedarf
  • Anreise in Fahrgemeinschaften in Privat-Pkws: Sie sollten mit einer Fahrtkostenbeteiligung von 0,10 € pro Person und Kilometer rechnen. Dazu kommen anteilig die Kosten für Maut, Autobahn- und Parkplatzgebühren.
  • Anreise mit Bus&Bahn: Die Kosten für Fahrtickets werden auf alle Teilnehmer umgelegt, wenn sie nicht als Leistung bereits im Preis enthalten sind.
  • Sonstige Zusatzkosten: z. B. Seilbahn- und Liftkosten können je nach Veranstaltung in unterschiedlicher Höhe anfallen.

Vorsorgliche Information

Bettwanzen wandern mit

Wie auch in Hotellerie und Pensionen kann es auf Hütten zu Bettwanzen-Kontakt kommen. Sie treten ganzjährig und weltweit auf und werden vor allem durch Tourismus und Handel verschleppt. Man findet sie besonders an Orten mit vielen Menschen. Bettwanzen hinterlassen Stiche, übertragen aber keine Krankheitserreger.

Versicherungsschutz auf Tour

Alpiner Sicherheits-Service

Der Alpine Sicherheits-Service (ASS) gilt bei Bergnot oder Bergsportunfällen. Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz einiger Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). 

 

Unter folgendem Link können Sie die Versicherungsbedingungen des ASS einsehen:

https://www.alpenverein.de/aktuelles-info/versicherungen/bergungskosten-unfall-bergunfall-versicherung_aid_10256.html?PkgArticleCmsident=10256