Einladung zur Mitgliederversammlung 2025
Gemäß § 19 (1) der Satzung der Sektion Hochsauerland des Deutschen Alpenvereins e.V. laden wir hiermit alle Sektionsmitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Diese findet statt am:
Donnerstag, 03. April 2025, um 18.45 Uhr
im DAV-Hochsauerlandhaus, Bergmannsweg 20, 59939 Olsberg-Heinrichsdorf
Tagesordnung:
Wir beginnen die Mitgliederversammlung um 18:45 Uhr mit einem „offenen Anfang“. Die Teilnehmer:innen haben dabei die Gelegenheit, bei einem kleinen Imbiss sich auszutauschen und auf die Sitzung vorzubereiten. Um 19:15 Uhr beginnt die offizielle Mitgliederversammlung.
1. Begrüßung
2. Gedenken an die verstorbenen Sektionsmitglieder
3. Feststellung der ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung und Feststellung der Beschlussfähigkeit.
4. Genehmigung der Tagesordnung / Ergänzungen zur Tagesordnung
5. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2024
6. Berichte aus dem Vorstand (Geschäftsbericht, Kassenbericht)
7. Nachfragen zu den Berichten der Referenten und Fachwarte
(Die Berichte der Referenten und Fachwarte können ab Februar 2025 im internen Bereich unserer Homepage eingesehen werden.)
8. Bericht der Rechnungsprüfer
9. Entlastung des Vorstandes
10. Haushaltsplan 2025
11. Satzungsänderungen
12. Wahlen
- Erste Vorsitzende / Erster Vorsitzender
- Schriftführer:in
- Schatzmeister:in
- Jugendreferent:in / Stellvertr. Jugendreferent:in
- Vorsitz Ehrenrat
- Referent:in für Natur- und Umweltschutz
- Pressereferent:in
- Koordinator:in IT
- Vortragswart:in
- Ausbildungsreferent:in
- Referent:in für Klettern und Bergsteigen
- Hüttenwart:in
- Wanderwart:in, Stellvertr. Wanderwart:in
- Seniorenwart:in
(Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der Sektionssatzung können Sektionsmitglieder mit einem gültigen DAV-Ausweis ab dem 16. Lebensjahr abstimmen und wählen. Gewählt werden können aber nur volljährige Sektionsmitglieder.)
13. Wahl der Rechnungsprüfer
14. Ehrungen
15. Anträge und Anfragen
(Anträge und Anfragen sind bis zum 25. Januar 2025 in Textform an den Vorsitzenden zu richten. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können für die Mitgliederversammlung 2025 nicht mehr berücksichtigt werden.)
16. Verschiedenes