für Veranstaltungen der Sektion Hochsauerland des DAV e. V.
1 Teilnahmeberechtigung
An Veranstaltungen der Sektion Hochsauerland des Deutschen Alpenvereins e. V. können grundsätzlich sowohl Mitglieder einer Sektion des Deutschen Alpenvereins e. V. als auch Nicht-Mitglieder teilnehmen.
2 Leistungsfähigkeit und Verhalten
Die persönliche Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Veranstaltungsleiter kann Teilnehmer im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder sie der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund fernbleiben. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen).
Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung der Teilnahmegebühr. Andererseits können Teilnehmer, wenn die persönliche Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass ihr Leistungsanspruch erfüllt wird. Bei Hochtouren, Klettertouren und Skihochtouren sowie bei entsprechenden Kursen nach Unterweisung wird in selbstständigen Seilschaften gegangen. Wenn ein gesundheitliches Problem (z. B. Allergien, Verletzungen, Diabetes, etc.) vorliegt, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, sind Teilnehmer verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn darüber zu informieren.
3 Anmeldung, Datenschutz
Die Anmeldung erfolgt per Post oder Fax ausschließlich – wenn nicht anders angegeben – auf dem Anmeldeformular beim Leiter der Veranstaltung. Für ausgewählte Veranstaltungen besteht auch die Möglichkeit zur Nutzung des Online-Anmeldesystem im Internet. Bei Online-Anmeldung erfolgt innerhalb von wenigen Minuten eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail.
Alle persönlichen Daten werden von der Sektion bzw. vom Veranstaltungsleiter ausschließlich für die organisatorische Abwicklung der Veranstaltung genutzt. Um die Kontaktaufnahme untereinander zu ermöglichen (insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften zur privaten Anreise), erklärt sich der Anmelder damit einverstanden, dass Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an alle Teilnehmer der Veranstaltung weitergegeben werden.
4 Bestätigung, Warteliste
Die Plätze werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Wird die Anmeldung angenommen, erfolgt in der Regel eine Teilnahmebestätigung mit Detailinformationen durch den Veranstaltungsleiter. Im Fall einer Vorbesprechung werden Termin und Ort bekannt gegeben. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist grundsätzlich verbindlich.
Erfolgt die Anreise auf privater Basis mit dem Pkw, kann die Anmeldung bei Knappheit von Mitfahrgelegenheiten vorgezogen werden, wenn Plätze zur Mitnahme anderer Teilnehmer angeboten werden.
Im Fall einer Überbuchung werden überzählige Teilnehmer auf einer Warteliste geführt. Die Eintragung in die Warteliste ist zunächst unverbindlich. Wenn ein Platz frei wird, wird dieser nach Erreichbarkeit der Interessenten vergeben. Es ist daher sinnvoll, die Telefonnummer anzugeben, unter der man am Besten erreichbar ist. Erst mit der Annahme des Nachrück-Angebots verpflichtet sich der Interessent zur Teilnahme.
Eine Ausnahme besteht, wenn ein Interessent bei einer Tages- bzw. Wochenendtour aus Mangel an Mitfahrgelegenheiten vorerst auf die Warteliste gesetzt wurden. In diesem Fall kann der Veranstaltungsleiter sofort ohne Rückfrage verbindlich buchen, wenn eine Mitfahrgelegenheit zur Verfügung steht.
Wir bitten um sofortige Benachrichtigung, wenn kein Interesse mehr an der Veranstaltung besteht.
5 Bezahlung der Teilnehmergebühr
Die Teilnehmergebühr beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Touren- bzw. Kursgebühr.
Dazu kommen je nach Veranstaltung persönliche Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lift, etc., die generell individuell vor Ort zu zahlen sind. Die Teilnahmegebühr ist bei Anmeldung in voller Höhe fällig. Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Übernachtungsgebühren, Bahntickets), die von der Sektion als Sicherungsanzahlung im Voraus an Dritte zu leisten sind, können nur zurückerstattet werden, wenn diese darauf verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig vergeben werden konnte. Falls durch die Abmeldung weitere Kosten entstehen, sind diese vom zurücktretenden Teilnehmer zu ersetzen.
6 Rücktritt
Ein notwendiger Rücktritt sollte dem Veranstaltungsleiter in eigenen Interesse unverzüglich gemeldet werden. Hierbei entstehen folgende Stornokosten:
Bei Veranstaltungen mit einem Veranstaltungspreis unter 50 €:
• Generell 10 € Bearbeitungsgebühr.
• Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Veranstaltungspreises, mindestens jedoch 10 €.
• Bei Rücktritt vom 29. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungspreises, mindestens jedoch 10 €.
• Bei Rücktritt vom 14. bis 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Veranstaltungspreises, mindestens jedoch 10 €.
• Bei einem Rücktritt ab dem 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird der volle Veranstaltungspreis berechnet.
• Ist eine Veranstaltung voll belegt und kann der Platz, der durch den Rücktritt frei wird, an eine Person von der Warteliste vergeben werden, behält die Sektion 10 € Bearbeitungsgebühr ein.
Bei Veranstaltungen ab 50 € Veranstaltungspreis:
• Generell 20 € Bearbeitungsgebühr.
• Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Veranstaltungspreises, mindestens jedoch 20 €.
• Bei Rücktritt vom 29. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungspreises, mindestens jedoch 20 €.
• Bei Rücktritt vom 14. bis 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Veranstaltungspreises, mindestens jedoch 20 €.
• Bei einem Rücktritt ab dem 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird der volle Veranstaltungspreis berechnet.
Bei Nichtantritt der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung des Preises.
7 Veranstaltungs-Versicherung
Für Mitglieder des Deutschen Alpenvereins e. V. besteht automatisch Versicherungsschutz im Rahmen des Alpinen Sicherheits-Service (ASS).
Für teilnehmende Nicht-Mitglieder besteht KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ.
Eine genaue Leistungsbeschreibung der Versicherungsbedingungen mit den versicherten Gründen kann auch bei der Sektion angefordert/eingesehen werden.
8 Absage durch die veranstaltende Sektion
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters ist die veranstaltende Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen wird die Teilnehmergebühr vollständig erstattet.
Bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters kann die veranstaltende Sektion einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel des Veranstaltungsleiters oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Zieländerung bei Kursen berechtigen nicht automatisch zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen von Teilnehmergebühren.
9 Abbruch der Veranstaltung
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühr. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.
10 Vorzeitige Abreise/Ausschluss
Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühr.
11 Haftung und Versicherung
Veranstaltungen sind nie ohne Risiko (siehe „Erhöhtes Risiko im Gebirge"). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die veranstaltende Sektion, den Veranstaltungsleiter oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der Schaden abgedeckt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der veranstaltenden Sektion oder dem Veranstaltungsleiter die Verletzung einer wesentlichen, sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflicht (Kardinalpflicht) vorgeworfen werden kann oder wenn ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der veranstaltenden Sektion oder des Veranstaltungsleiters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der veranstaltenden Sektion oder des Veranstaltungsleiters beruht.
12 Erhöhtes Risiko im Gebirge
Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z. B. durch Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden, etc.
Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Wanderleiter oder Fachübungsleiter, in der Regel jedoch keine staatlich geprüften Berg- und Skiführer.
Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.
13 Ausrüstung
Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Hinweis: Viele Grundausrüstungsgegenstände können – solange der Vorrat reicht – beim Ausrüstungswart der Sektion ausleihen. Für Material zur Nutzung während Führungstouren und Kursen fällt in der Regel keine Leihgebühr an.
Sollte nach einem Rücktritt bereits gebuchte Ausrüstung nicht mehr benötigt, muss diese selbst storniert werden. Es gelten die jeweiligen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
14 An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Eine Ausnahme sind Veranstaltungen, bei denen die An- und Abreise im Preis enthalten ist.
Kostenbeteiligung bei privater Anreise in Fahrgemeinschaften:
Die Anreise zur Veranstaltung mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt. Die Kosten werden in der Regel nach Absprache unter den Insassen geteilt.
Stand: 1.1.2012



